0. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Hund mit Mensch Schule. Sie gelten für das Angebot aus dem Bereich Hund mit Mensch Schule und Hund mit Mensch Schule PRO. Die Bedingungen gelten mit Auftrag als angenommen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.


1. Teilnahmevoraussetzungen
Der am Unterricht teilnehmende Hund verfügt über einen kompletten Impfschutz und über eine gültige Haftpflichtversicherung. Über bestehende Krankheiten der Hunde sind die Ausbilder der Hund-mit-Mensch-Schule unbedingt zu informieren.


2. Haftung
Die Teilnehmer haften für die von sich und ihren Hunden verursachten Schäden. Die Hund mit Mensch Schule übernimmt nur Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, sofern von Seiten der Hund mit Mensch Schule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer von dieser beschränkten Haftung in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch sämtlicher angebotener Unterrichte, Beratungen, Seminare, Exkursionen erfolgt auf eigenes Risiko.


3. Anmeldung & Stornierung (Kurse, Arbeitstage, Seminare)
Mit Abgabe der Anmeldung ist die Teilnahme und Zahlung der Schulungsgebühr verbindlich. Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn kann der Teilnehmer kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Gebühr
berechnet. Bei Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vereinbarten Gebühr berechnet. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die Hund mit Mensch Schule die volle Schulungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.


4. Annullierung durch den Veranstalter
Bei Ausfall der Schulung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstige unvorhersagbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Schulung. In diesem Fall ist die Hund mit Mensch Schule nur zur Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wir nicht gehaftet.


5. Gruppenunterricht
Die für die Teilnahme an den Gruppenstunden notwendigen „Knipps-Karten“ sind gültig bis zum 31.12. des Folgejahres. Verbleibendes Kartenguthaben wird nicht ausgezahlt oder verrechnet. Die Karten sind nicht übertragbar. Nehmen am Gruppenunterricht weniger als 4 Hunde teil, so wird die Unterrichtszeit auf 60 Minuten begrenzt. Die Ausbilder behalten sich vor, Hunde vorübergehend vom Gruppenunterricht auszuschließen, bis gefährliche Verhaltensweisen unter Kontrolle gebracht worden sind (z.B. Jagen, gefährliche Dominanz/Aggression).


6. Privatunterricht
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichtstermins muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde voll angerechnet.

Weitere Regelungen sind den einzelnen Verträgen zu entnehmen.


7. Übungsgelände
Das Betreten des Geländes der Hund mit Mensch Schule (in 95194 Regnitzlosau, Nentschau 70) mit Hunden ist ohne Anwesenheit eines Ausbilders aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. Auf dem Übungsgelände der Hund mit Mensch Schule in Nentschau besteht Rauchverbot.


8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Da es sich bei der Erziehung/Ausbildung von Hunden um eine Dienstleistung handelt, deren Erfolg größtenteils von der Mitarbeit des Hundeführers abhängt, kann keine Garantie über die Erlangung von Erziehungs- und Ausbildungszielen gegeben werden. Der Hund mit Mensch Trainer wirkt als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Hundeführer geleistet. Die Bereitschaft zur vertrauensvollen und kooperativen Zusammenarbeit ist auf beiden Seiten als Voraussetzung festzustellen.


9. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den in Schulungen ausgehändigten Unterlagen und
Dokumentationen liegt ausschließlich bei der Hund mit Mensch Schule. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Hund mit Mensch Schule.


10. Nutzungsrechte
Die Hund mit Mensch Schule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind benutzen. Wird dies von einem Teilnehmer nicht gewünscht, so ist dies der Hund mit Mensch Schule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.


11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 95194 Regnitzlosau. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Hof an der Saale. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schweizer Hundezeitung AKTE HUND

In der aktuellen Ausgabe von “AKTE HUND – Fachzeitung im Bereich der Hundeerziehung” ist ein Artikel von Astrid Nestler über
“Mantrailing – Viertägiges Intensivtraining für Dienst- und Rettungshundeführer im bayerischen Hof GERPLUTOS Erben” erschienen.
Da die Zeitung momentan nicht mehr über den Zeitschriftenhandel erhältlich ist, haben wir den Artikel schon frühzeitig online gestellt.
Zum Artikel

04.09.2010

www.AkteHund.com

Pfingsten 2011: HundeHandwerk für den Arbeitshund

Aufgrund der großen Resonanz bieten wir jetzt schon für 2011 die Intensiven Erfahrungstage “HundeHandwerk für den Arbeitshund” an.
In wunderschöner oberfränkischer Umgebung eingebettet, findet diese Veranstaltung an Pfingsten 2011 wieder in der Villa Untertiefengrün statt: 10.-13.Juni 2011. Mehr Infos dazu unter HundeHandwerk für den Arbeitshund

04.07.2010
MANTRAILING für den REALEINSATZ - amerikanische Intensivtage in Bayern
17.06.2010
Ernennung zum PRÜFER der Sparte MANTRAILING im DRK

Armin Schweda wurde zum Prüfer in der Sparte Mantrailing im Deutschen Roten Kreuz ernannt. Seit April 2010 kann er sich für Qualität im Mantrailernachwuchs einsetzen. Herzlichen Glückwunsch!

17.06.2010
Jubiläum HUNDEBESUCHSDIENST Diakonisches Sozialzentrum Rehau

Seit 7 Jahren sorgt Edith Blechschmidt mt ihren Tieren für frohe Gemüter im Beschützenden Wohnbereich des Diakonischen Sozialzentrums in Rehau. Herzlichen Glückwunsch! zum Pressebericht

27.05.2010
FACHTAGUNG diensthundehaltender Behörden, 04.05.2010

Im Rahmen der Fachtagung diensthundehaltender Behörden am 04.05.2010 in Enkenbach-Alsenborn (Rheinland-Pfalz) referierte Terry Davis über “Ausbildung und Einsatz von Mantrailern in den USA”.
Desweiteren konnte die BRK Rettungshundestaffel des KV Hof/S. ihre Erfahrungen bezüglich Einsatzauswertung und -dokumentation anhand von GPS-Technik an Führungskräfte der Länderpolizeien, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll weitergeben.
Fotos dazu

27.05.2010
KOOPERATIONSVEREINBARUNG mit Polizei: Sächsisches PILOTPROJEKT Mantrailing

Armin Schweda bildet die Mantrailer der Polizei des Freistaates Sachsen im Rahmen eines 3-jährigen Pilotprojektes aus. Die Kooperationsvereinbarung wurde kürzlich unterzeichnet.
mehr dazu

27.05.2010
MANTRAILING für den REALEINSATZ - amerikanische Intensivtage in Bayern

In den nächsten Tagen werden nach und nach Fernsehaufnahmen, Presseberichte und weitere Fotos veröffentlicht. Viel Spaß schon mal beim
Schmökern:
Fotos und mehr dazu
Erste Presseberichte

07.05.2010
Angebot STAFFELCHECK

Der StaffelChecK – eine Dienstleistung, die wir seit Jahren bei verschiedensten Rettungshundestaffeln organisationsübergreifend durchgeführt haben, machen wir hiermit transparent.
Mehr Infos dazu unter StaffelChecK

19.02.2010

FitFlops Sandalen
Ein Sommerschuh für Damen und Herren FitFlops sind der Sommertrend